Dienstag, 8. April 2008

Rechtliche Hinweise / Haftungsausschluss

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Darüber hinaus nehmen wir an einem Verbraucherstreitigkeitsverfahren nicht teil.

Haftung für Inhalte
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Datenschutz
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Ohne Gewähr
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SPAM-Verbot
Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail-Adressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet.

Keine Abmah­nung ohne vor­he­rigen Kontakt!
Sofern der Ein­druck ent­steht, dass auf dieser Web­seite mög­li­cher­weise Schutz­rechte ver­letzt werden, d.h. gegen fremde Marken– oder Urhe­ber­rechte ver­stoßen wird, werden Sie gebeten, dies umge­hend per E-​Mail mit­zu­teilen. Es wird dann sofort die bean­stan­dete Pas­sage gelöscht oder abge­än­dert werden. Eine anwalt­liche Abmah­nung zur Bean­stan­dung der Schutz­rechts­ver­let­zung ist nicht not­wendig und die damit ver­bun­denen Kosten werden nicht erstattet.  Auf Grund der zuvor gemachten Zusage besteht keine Ver­an­las­sung, mit Hilfe eines Anwalts die Ver­let­zung fremder Rechte zu rügen. Es fehlt an einem ent­spre­chenden Rechtsschutzbedürfnis.
Wir berufen uns auf: § 8 Abs. 4 UWG. Im übrigen ver­weisen wir bei allen Streit­fragen auf §226 BGB.
Sollte den­noch ohne vor­he­rige Kon­takt­auf­nahme eine anwalt­liche Abmah­nung erfolgen, haben Sie die damit ver­bun­denen Kosten allein zu tragen.
Bei Verdacht auf Missbrauch der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung erfolgt zudem eine sofortige Mitteilung an die IHK und eine Veröffentlichung des Sachverhaltes mit den Verdachtshinweisen und Namen der Beteiligten. 



4 Kommentare:

"Urheberrecht" hat gesagt…

Der Abmahnerabmahner
Die Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen ist ein Geschäft. Viele zahlen auch wenn sie nichts getan haben. Der Abmahnbeantworter des CCC bietet kostenlose Hilfe. ...
Kai Biermann, zeit.de, 23. August 2016
→ s.a.: https://abmahnbeantworter.ccc.de
 

"Abmahnbeantworter" hat gesagt…

Chaos Computer Club testet Medienkompetenz mit Hoax-Website
Redaktionen fielen reihenweise auf "Abmahnbeantworter"-Fake herein - Ein Kommentar
Der Chaos Computer Club genießt bei Medienvertretern wie Bevölkerung denkbar hohes Ansehen und steht für Unabhängigkeit und Fachkompetenz. Doch echten Hackern und Häxen aus Schrot und Korn ist ein solch elitärer Hochstatus suspekt. Wohl deshalb entschloss man sich zu einem lausbübischen Test, ob und wie kritiklos die Redaktionen denn eine erkennbar unsinnige Pressemitteilung unrecherchiert durchreichen. Listig programmierten die Chaotinnen und Chaoten einen Pseudo-Abmahnbeantworter, der seinem Benutzer vermeintliche, tatsächlich aber unbrauchbare Rechtstipps zur Abmahnabwehr versprach und versandten eine entsprechende Pressemitteilung.
  Das Ergebnis ist erschreckend: Praktisch alle Medienvertreter feierten blauäugig den vorgeblich mit Juristen entwickelten Textbausteingenerator als großen Wurf und empfahlen ihn fröhlich ihren Lesern. Tatsächlich aber nutzt die Website den Abmahnopfern überhaupt nichts – sehr wohl aber den Abmahnern. ...
Markus Kompa, telepolis.de, 26.08.2016
 

"Interview" hat gesagt…

Warum ein Abmahnbeantworter, der Antwortschreiben generiert?
Wir haben in einem Interview die Juristin Beata Hubrig über den Abmahnbeantworter befragt, der unberechtigt Abgemahnten einfache Hilfe anbieten will. Sie erklärt uns, warum sich Aktivisten aus der Freifunk- und Tor-Community auf diese Weise zur Wehr setzen. Sie äußert sich auch zu der Kritik, Chaos Computer Club und Freifunk würden mit dem Abmahnbeantworter einen „Hoax“ verbreiten. ...
Markus Beckedahl, netzpolitik.org, 02. September 2016
 

Anonym hat gesagt…

bitte sichten: http://justforlaughsgags.tv/